Tennis

Tennis

Die Tennissparte des SV Blau Weiß Rühen besteht nunmehr seit mehr als 40 Jahren und hat in dieser Zeit einen wertvollen Beitrag für die sportlich interessierten Menschen in der Gemeinde Rühen geleistet. Das wollen wir auch weiter tun.


Wir bieten:

  • Tennis als Breitensport für jeden, bei dem der Freizeitcharakter im Vordergrund steht.
  • Tennis für Leistungsorientierte, die im Rahmen von Punktspielen und Vereinsmeisterschaften gefordert werden wollen.
  • Jede Menge Freizeitaktivitäten für Jung und Alt mit und ohne Bezug zum Tennissport
  • Wahrscheinlich die schönste Tennisanlage im näheren Umfeld.


Lust auf Schnuppertennis?

Dann melde Dich einfach bei unserem Spartenleiter Steffen Schmidt

oder beim  Abteilungsleiter Theo Bossert

oder bei jedem anderen Mitglied der Spartenleitung.


Wir freuen uns auf dich und deinen Besuch.


  • Aktuelles

    Liebe Tennisfreunde,


    mit Beginn des Jahres 2024 starten wir wieder mit den Vorbereitungen für die neue Sommersaison. Erste Arbeitseinsätze wird es wie gewohnt im März geben, um dann Mitte April in die Sommersaison starten zu können. 


    Die Tennissparte  freut sich auch im Jahr 2024 wieder auf neue Mitglieder. Bei Interesse meldet Euch bei Mitgliedern der Spartenleitung. 


    Die Spartenleitung


    NEU:  ab  01. September 2023 ist die Funktion des Spartenleiters an Steffen Schmidt übergegangen (wie  auf der Versammlung am 25.02.2023 beschlossen wurde)




  • Mitgliedsbeiträge

                                    monatlich / jährlich

    Erwachsene             10,50            126,-               

    Jugendliche               5,00               60,-

    Passive                       5,50               66,-

    Familien                   23,50              282,-

    (ab 2 Erw.+1Kind/Jgl.)

    Als Jugendliche gelten Mitglieder bis zur Vollendung des 18.Lebensjahr oder Beendigung der Ausbildung/des Studiums bis max. Ende des 27.Lebensjahr.

    Umlage für Platzpflege jährlich:

    Erwachsene                          15,-

    Familien                                 30,-


    Arbeitseinsätze jährlich:

    Erwachsene                        6 Std.

    Familien                            12 Std.


  • Spartenordnung

    Grundsätze

    Die Tennis-Sparte ist Teil des Gesamtvereins (§10 der Vereinssatzung). Die Sparten-Ordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Diese bleibt unberührt. 


    Mitglied der Sparte kann jede natürliche Person werden, die Mitglied des Gesamtvereins ist. Der Antrag auf Mitgliedschaft in der Tennis-Sparte gilt gleichzeitig als Antrag auf Aufnahme in den Gesamtverein (§5 der Vereinssatzung).


    Die Mitglieder der Tennis-Sparte setzen sich zusammen aus:

    Erwachsenen

    Jugendlichen

    Jugendlicher ist, wer zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.


    Die zu zahlenden Beiträge und Umlagen werden von der Spartenversammlung festgelegt.


    Die Spartenleitung setzt sich zusammen aus dem:

    Spartenleiter

    Stv. Spartenleiter

    Schriftführer

    Kassenwart

    Sportwart

    Jugendwart

    Im Übrigen gilt § 8 der Vereinssatzung entsprechend, soweit nicht nachfolgend etwas anderes gesagt wird. Die Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Personen erfolgt durch

    die Spartenleitung und ist schriftlich festzulegen.



    Spartenversammlungen

    Eine Spartenversammlung ist mindestens einmal im Jahr durch den Spartenleiter, im Falle seiner Verhinderung durch den stellv. Spartenleiter, einzuberufen.


    Die Versammlung sollte in das 1. Quartal des Jahres fallen und vor der Mitgliederversammlung des Gesamtvereins stattfinden. Die Einberufung muss mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Sie erfolgt schriftlich durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome, durch Postwurfsendung und/oder elektronisch über Mail.


    Im Übrigen gilt §10 der Vereinssatzung entsprechend.


    Die Spartenversammlungen sind nicht öffentlich. Der Leiter der Versammlung kann jedoch Gästen die Anwesenheit gestatten.


    Die Spartenversammlung leitet der Spartenleiter, im Falle seiner Verhinderung der st. Spartenleiter. Sind beide verhindert, so kann die Versammlung aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit einen Tagungsleiter wählen. Dem Tagungsleiter stehen alle Befugnisse zu, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich sind. Er übt das Hausrecht aus.


    Jeder stimmberechtigte Tagungsteilnehmer hat sich in die Anwesenheitsliste einzutragen.


    Nach der Eröffnung der Spartenversammlung stellt der Tagungsleiter die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Den Teilnehmern wird die Tagesordnung bekanntgegeben. Wahlen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn sie auf der Tagesordnung vorgesehen und bei der Einberufung bekanntgemacht worden sind.


    Über den Verlauf jeder Spartenversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Das Protokoll muss genehmigt werden. Die Genehmigung soll möglichst in der nächsten Spartenversammlung erteilt werden.



    Sitzungen der Spartenleitung

    Zu den Sitzungen der Spartenleitung beruft der Spartenleiter ein; im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter.


    Ordentliche Sitzungen der Spartenleitung sollten mindestens dreimal im Geschäftsjahr stattfinden. Auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Spartenleitung hat der Spartenleiter zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen. Im Übrigen sind Sitzungen immer dann einzuberufen, wenn es das Interesse der Sparte erfordert.


    Die ordentlichen Sitzungen leitet der Spartenleiter, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, so leitet das älteste Organmitglied die Sitzung. Die Spartenleitung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Hinsichtlich der Beschlussfassung gilt § 11 der Vereinssatzung entsprechend. Jedes Organmitglied hat eine Stimme. Eine Stimmübertragung ist unzulässig.


    Über den Verlauf der ordentlichen Sitzungen sind Niederschriften anzufertigen, die vom Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen sind.

     


    Finanzwirtschaft


    Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Pflicht der Spartenmitglieder zur Entrichtung barer Leistungen sowie die Kassen- und Vermögensverwaltung der Sparte. Sie enthalten Grundsätze für die Finanzwirtschaft der Sparte. Jeder, der mit dem Finanzwesen der Sparte befasst ist, soll den Grundsatz gebotener Sparsamkeit beachten.


    Die zur Erfüllung der Aufgaben der Sparte notwendigen Mittel werden durch die Aufnahmegebühren, die Mitgliederbeiträge, Strafgelder, Umlagen, Sammlungen und Spenden aufgebracht. Die Höhe der einzelnen Beträge wird durch die Spartenversammlung festgelegt. Der Jahresbeitrag ist bis 1. März eines jeden Jahres zur Zahlung fällig bzw. wird im März abgebucht, sofern ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde.


    Für jedes laufende Geschäftsjahr ist von der Spartenleitung ein ordentlicher Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan sollte in Ein- und Ausgaben ausgeglichen sein. Der Haushaltsplan muss durch die Spartenversammlung genehmigt werden.


    Alle im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel sind zweckgebunden. Innerhalb des Gesamthaushalts ist jedoch ein Ausgleich der einzelnen Positionen zulässig.


    Für jedes Geschäftsjahr ist eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.


    Die vom Kassenwart verwaltete Kasse ist die einzige einnehmende und auszahlende Stelle. Kein anderes Organmitglied der Sparte kann Zahlungen entgegennehmen oder Auszahlungen leisten. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Spartenleitung Ausnahmen zulassen. Auszahlungsbelege sind vom Spartenleiter im Mehraugenprinzip gegenzuzeichnen.


    Der Zahlungsverkehr der Sparte ist grundsätzlich über das bestehende Bankkonto abzuwickeln. Jeder Zahlungseingang und jede Auszahlung sind ordnungsgemäß zu belegen. Der Kassenwart ist für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich.


    Die Spartenleitung kann im Rahmen des genehmigten Haushalts über jede Summe verfügen.


    Die von der Spartenversammlung gewählten Kassenprüfer sollen jährlich mindestens eine Kassen- und Buchprüfung vornehmen. Über das Ergebnis ist der Spartenleiter schriftlich zu unterrichten. Den Prüfern ist jederzeit Einblick in die Bücher und Belege zu gewähren. Nach der Aufstellung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Kassenwart den Kassenprüfern sämtliche Kassenunterlagen so rechtzeitig vorzulegen, dass diese der Spartenversammlung einen ausführlichen Prüfungsbericht erstatten können. Die Prüfung der Kassenprüfer erstreckt sich auf den Kassenbestand, die rechnerische Richtigkeit der Kassenunterlagen und auf die Einhaltung der Bestimmungen der Spartenordnung. Die Mitglieder der Spartenleitung sind nicht berechtigt, auf den Bericht der Kassenprüfer Einfluss zu nehmen. Die Spartenleitung ist von sich aus verpflichtet, die Finanzwirtschaft zu überwachen.

     


    Ehrenamt


     Alle Ämter innerhalb der Sparte bzw. des Gesamtvereins sind Ehrenämter. Dem Inhaber eines Ehrenamtes werden die ihm bei der Ausübung des Amtes entstehenden notwendigen und tatsächlich nachgewiesenen Auslagen ersetzt, insbesondere Porto-, Material-, und Reisekosten. Die Reisekosten gelten mit der Beschlussfassung über die Durchführung der Reise oder mit der schriftlichen Auftragserteilung bzw. Einladung zur Teilnahme an einer Veranstaltung, Tagung oder Sitzung als genehmigt.



    Diese Spartenordnung wurde am 21.06.1981 errichtet.


  • Arbeitsordnung

    Jedes aktive, männliche, volljährige Mitglied der Sparte Tennis ist verpflichtet, im Kalenderjahr 5 Stunden - im Bedarfsfall bis zu 10 Stunden - Arbeitseinsatz für die TENNIS‑Sparte zu leisten.


    Freiwillige Leistungen können von allen Mitgliedern erbracht werden.


    Termin, Uhrzeit sowie Art der Arbeit werden, wenn möglich von der Tennis-Spartenleitung langfristig vor dem Arbeitseinsatz durch Aushang in der TENNIS‑Anlage und Verteilung über elektronische Medien oder Post bekanntgegeben.


    Verantwortlich für die Durchführung der Arbeitseinsätze ist der Stellvertretende Spartenleiter.


    Zu den jeweiligen Terminen einsatzbereite Mitglieder melden sich unverzüglich beim stv. Spartenleiter, damit dieser den Arbeitseinsatz planen kann.


    Wenn ein Mitglied zum gemeldeten Arbeitseinsatz durch Krankheit, Urlaub oder sonstigen privaten Gründen verhindert ist, kann:

    Durch schriftlichen Antrag bei der Spartenleitung der Arbeitseinsatz verschoben, im Ausnahmefall (z. B. Krankheit) auch erlassen werden

    Eine Ersatzkraft gestellt werden, die jedoch vor Arbeitsbeginn genannt werden muss.

    Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind von jedem aktiven männlichen volljährigen Spartenmitglied 10,- € zu zahlen.

    Der sich ergebende Betrag wird umgehend nach Ablauf eines Kalenderjahres durch Abbuchung vom Konto des Mitgliedes eingezogen.


    Bei jedem Arbeitseinsatz wird von der Spartenleitung ein "Vorarbeiter“ ernannt. Dieser ist verpflichtet:

    Die Namen der Arbeitenden zu notieren, die geleisteten Stunden zu notieren.

    Diese Angaben sind verbindlich für die Anrechnung der Stunden bzw. für die Abbuchung der nichtgeleisteten Arbeitsstunden.


    Wenn von der Tennissparte weniger als fünf Stunden pro Mitglied benötigt werden, so werden nur die tatsächlich angefallenen Stunden den Mitgliedern in Rechnung gestellt, die an den Arbeiten nicht teilgenommen haben.


    Mitglieder, die in der Tennis-Spartenleitung ehrenamtlich arbeiten, sind vom Arbeitseinsatz grundsätzlich befreit.

     


    Inkrafttreten:


    Diese Arbeitsordnung tritt nach Beschlussfassung durch die Spartenversammlung vom 22.4.1982 rückwirkend ab 1. Januar 1982 in Kraft.


    Rühen, 22. April 1982

     


    Die Spartenleitung


     

  • Termine

    Unsere Termine 2024


    24.02.   Sa. 19.00 Uhr  "Tennisnacht für Alle"   Halle TV-Jahn  


    09.03.   Sa. 16.00 Uhr Jahreshauptversammlung

       ->>  im Bella Italia - Sportheim


    16.03.   Sa. 09.00 Uhr      

    1. Arbeitseinsatz Männer


    06.04.   Sa. 09.00 Uhr      

    2. Arbeitseinsatz Männer


    12.04.  Eröffnung der Freiplätze 


    27.04.   Sa.  ab 11.00 Uhr   Saisoneröffnung

    15.00 Uhr Kuchenbuffet


     01.05.-22.09.23  Punktspielsaison


    29.06.   Sa.   14 Uhr -Sommerfest-


     21.09.    Sa. 10 Uhr                

    Saisonabschlussfeier verbunden

    mit Doppel-Mix Turnier


    26.10.    Sa.  9.oo Uhr    Arbeitseinsatz

    Anlage Winterfest machen          


    30.11.    Sa. 10.00 Uhr    Laubevent


    07.12.    Sa. 18.30 Uhr  Weihnachtsfeier



    Die Termine sind unverbindlich. Änderungen werden zeitnah bekanntgegeben.

                                                                         
                          Regeltermine

    Montags                   ab 16.30 Uhr  

    Doppel-Tennis für Jedermann  


    Freitags                    ab  18.00 Uhr  

    Herren-Stammtisch im Tennisheim




Spartenleitung

Seit 1. September 2023 setzt sich die neue Leitung wie folgt zusammen:

Spartenleiter: Steffen Schmidt

Tel.: 0176/41357089

Email: steffen1.schmidt@igmetall.de

Abteilungsleiter: Theo Bossert

 Tel.:05367/644

Email: theo@bossert-online.de

Stv. Spartenleiterin: Ute Klingemann

Tel.: 05367/797

Sportwart: Hartmut Lüpke 

Tel.: 05363/1370

Email:  hartmut.luepke@wobline.de

Kassenwartin: Alla Regelmann

Tel.: 05361/6093660

Breitensportwartin: Antonia Wöhler

Tel.: 0160/8047430

Email: antonia.woehler@t-online.de

Breiten-Sportwart: Lars Greve

Tel.: 05367/982686

Email:  larsgreve@gmx.de

Jugendwartin: Natalie Hermann

Tel.:  0171 5354663

Email: natalie.hrmn11@gmail.com

2. Jugendwartin:   unbesetzt


Schriftführer: Waldemar Lang

Falls ihr Anregungen, Wünsche oder Beschwerden haben solltet, wendet Euch bitte an die oben genannten Personen.

 

Die Spartenleitung

Share by: