Die Tennissparte des SV Blau Weiß Rühen besteht nunmehr seit mehr als 40 Jahren und hat in dieser Zeit einen wertvollen Beitrag für die sportlich interessierten Menschen in der Gemeinde Rühen geleistet. Das wollen wir auch weiter tun.
Wir bieten:
Lust auf Schnuppertennis?
Dann melde Dich einfach bei unserem Spartenleiter Steffen Schmidt
oder beim Abteilungsleiter Theo Bossert
oder bei jedem anderen Mitglied der Spartenleitung.
Wir freuen uns auf dich und deinen Besuch.
Liebe Tennisfreunde,
mit Beginn des Jahres 2024 starten wir wieder mit den Vorbereitungen für die neue Sommersaison. Erste Arbeitseinsätze wird es wie gewohnt im März geben, um dann Mitte April in die Sommersaison starten zu können.
Die Tennissparte freut sich auch im Jahr 2024 wieder auf neue Mitglieder. Bei Interesse meldet Euch bei Mitgliedern der Spartenleitung.
Die Spartenleitung
NEU: ab 01. September 2023 ist die Funktion des Spartenleiters an Steffen Schmidt übergegangen (wie auf der Versammlung am 25.02.2023 beschlossen wurde)
monatlich / jährlich
Erwachsene 10,50 126,-
Jugendliche 5,00 60,-
Passive 5,50 66,-
Familien 23,50 282,-
(ab 2 Erw.+1Kind/Jgl.)
Als Jugendliche gelten Mitglieder bis zur Vollendung des 18.Lebensjahr oder Beendigung der Ausbildung/des Studiums bis max. Ende des 27.Lebensjahr.
Umlage für Platzpflege jährlich:
Erwachsene 15,-
Familien 30,-
Arbeitseinsätze jährlich:
Erwachsene 6 Std.
Familien 12 Std.
Grundsätze
Die Tennis-Sparte ist Teil des Gesamtvereins (§10 der Vereinssatzung). Die Sparten-Ordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Diese bleibt unberührt.
Mitglied der Sparte kann jede natürliche Person werden, die Mitglied des Gesamtvereins ist. Der Antrag auf Mitgliedschaft in der Tennis-Sparte gilt gleichzeitig als Antrag auf Aufnahme in den Gesamtverein (§5 der Vereinssatzung).
Die Mitglieder der Tennis-Sparte setzen sich zusammen aus:
Erwachsenen
Jugendlichen
Jugendlicher ist, wer zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die zu zahlenden Beiträge und Umlagen werden von der Spartenversammlung festgelegt.
Die Spartenleitung setzt sich zusammen aus dem:
Spartenleiter
Stv. Spartenleiter
Schriftführer
Kassenwart
Sportwart
Jugendwart
Im Übrigen gilt § 8 der Vereinssatzung entsprechend, soweit nicht nachfolgend etwas anderes gesagt wird. Die Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Personen erfolgt durch
die Spartenleitung und ist schriftlich festzulegen.
Spartenversammlungen
Eine Spartenversammlung ist mindestens einmal im Jahr durch den Spartenleiter, im Falle seiner Verhinderung durch den stellv. Spartenleiter, einzuberufen.
Die Versammlung sollte in das 1. Quartal des Jahres fallen und vor der Mitgliederversammlung des Gesamtvereins stattfinden. Die Einberufung muss mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Sie erfolgt schriftlich durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome, durch Postwurfsendung und/oder elektronisch über Mail.
Im Übrigen gilt §10 der Vereinssatzung entsprechend.
Die Spartenversammlungen sind nicht öffentlich. Der Leiter der Versammlung kann jedoch Gästen die Anwesenheit gestatten.
Die Spartenversammlung leitet der Spartenleiter, im Falle seiner Verhinderung der st. Spartenleiter. Sind beide verhindert, so kann die Versammlung aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit einen Tagungsleiter wählen. Dem Tagungsleiter stehen alle Befugnisse zu, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich sind. Er übt das Hausrecht aus.
Jeder stimmberechtigte Tagungsteilnehmer hat sich in die Anwesenheitsliste einzutragen.
Nach der Eröffnung der Spartenversammlung stellt der Tagungsleiter die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Den Teilnehmern wird die Tagesordnung bekanntgegeben. Wahlen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn sie auf der Tagesordnung vorgesehen und bei der Einberufung bekanntgemacht worden sind.
Über den Verlauf jeder Spartenversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Das Protokoll muss genehmigt werden. Die Genehmigung soll möglichst in der nächsten Spartenversammlung erteilt werden.
Sitzungen der Spartenleitung
Zu den Sitzungen der Spartenleitung beruft der Spartenleiter ein; im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter.
Ordentliche Sitzungen der Spartenleitung sollten mindestens dreimal im Geschäftsjahr stattfinden. Auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Spartenleitung hat der Spartenleiter zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen. Im Übrigen sind Sitzungen immer dann einzuberufen, wenn es das Interesse der Sparte erfordert.
Die ordentlichen Sitzungen leitet der Spartenleiter, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, so leitet das älteste Organmitglied die Sitzung. Die Spartenleitung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Hinsichtlich der Beschlussfassung gilt § 11 der Vereinssatzung entsprechend. Jedes Organmitglied hat eine Stimme. Eine Stimmübertragung ist unzulässig.
Über den Verlauf der ordentlichen Sitzungen sind Niederschriften anzufertigen, die vom Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen sind.
Finanzwirtschaft
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Pflicht der Spartenmitglieder zur Entrichtung barer Leistungen sowie die Kassen- und Vermögensverwaltung der Sparte. Sie enthalten Grundsätze für die Finanzwirtschaft der Sparte. Jeder, der mit dem Finanzwesen der Sparte befasst ist, soll den Grundsatz gebotener Sparsamkeit beachten.
Die zur Erfüllung der Aufgaben der Sparte notwendigen Mittel werden durch die Aufnahmegebühren, die Mitgliederbeiträge, Strafgelder, Umlagen, Sammlungen und Spenden aufgebracht. Die Höhe der einzelnen Beträge wird durch die Spartenversammlung festgelegt. Der Jahresbeitrag ist bis 1. März eines jeden Jahres zur Zahlung fällig bzw. wird im März abgebucht, sofern ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde.
Für jedes laufende Geschäftsjahr ist von der Spartenleitung ein ordentlicher Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan sollte in Ein- und Ausgaben ausgeglichen sein. Der Haushaltsplan muss durch die Spartenversammlung genehmigt werden.
Alle im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel sind zweckgebunden. Innerhalb des Gesamthaushalts ist jedoch ein Ausgleich der einzelnen Positionen zulässig.
Für jedes Geschäftsjahr ist eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.
Die vom Kassenwart verwaltete Kasse ist die einzige einnehmende und auszahlende Stelle. Kein anderes Organmitglied der Sparte kann Zahlungen entgegennehmen oder Auszahlungen leisten. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Spartenleitung Ausnahmen zulassen. Auszahlungsbelege sind vom Spartenleiter im Mehraugenprinzip gegenzuzeichnen.
Der Zahlungsverkehr der Sparte ist grundsätzlich über das bestehende Bankkonto abzuwickeln. Jeder Zahlungseingang und jede Auszahlung sind ordnungsgemäß zu belegen. Der Kassenwart ist für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich.
Die Spartenleitung kann im Rahmen des genehmigten Haushalts über jede Summe verfügen.
Die von der Spartenversammlung gewählten Kassenprüfer sollen jährlich mindestens eine Kassen- und Buchprüfung vornehmen. Über das Ergebnis ist der Spartenleiter schriftlich zu unterrichten. Den Prüfern ist jederzeit Einblick in die Bücher und Belege zu gewähren. Nach der Aufstellung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Kassenwart den Kassenprüfern sämtliche Kassenunterlagen so rechtzeitig vorzulegen, dass diese der Spartenversammlung einen ausführlichen Prüfungsbericht erstatten können. Die Prüfung der Kassenprüfer erstreckt sich auf den Kassenbestand, die rechnerische Richtigkeit der Kassenunterlagen und auf die Einhaltung der Bestimmungen der Spartenordnung. Die Mitglieder der Spartenleitung sind nicht berechtigt, auf den Bericht der Kassenprüfer Einfluss zu nehmen. Die Spartenleitung ist von sich aus verpflichtet, die Finanzwirtschaft zu überwachen.
Ehrenamt
Alle Ämter innerhalb der Sparte bzw. des Gesamtvereins sind Ehrenämter. Dem Inhaber eines Ehrenamtes werden die ihm bei der Ausübung des Amtes entstehenden notwendigen und tatsächlich nachgewiesenen Auslagen ersetzt, insbesondere Porto-, Material-, und Reisekosten. Die Reisekosten gelten mit der Beschlussfassung über die Durchführung der Reise oder mit der schriftlichen Auftragserteilung bzw. Einladung zur Teilnahme an einer Veranstaltung, Tagung oder Sitzung als genehmigt.
Diese Spartenordnung wurde am 21.06.1981 errichtet.
Jedes aktive, männliche, volljährige Mitglied der Sparte Tennis ist verpflichtet, im Kalenderjahr 5 Stunden - im Bedarfsfall bis zu 10 Stunden - Arbeitseinsatz für die TENNIS‑Sparte zu leisten.
Freiwillige Leistungen können von allen Mitgliedern erbracht werden.
Termin, Uhrzeit sowie Art der Arbeit werden, wenn möglich von der Tennis-Spartenleitung langfristig vor dem Arbeitseinsatz durch Aushang in der TENNIS‑Anlage und Verteilung über elektronische Medien oder Post bekanntgegeben.
Verantwortlich für die Durchführung der Arbeitseinsätze ist der Stellvertretende Spartenleiter.
Zu den jeweiligen Terminen einsatzbereite Mitglieder melden sich unverzüglich beim stv. Spartenleiter, damit dieser den Arbeitseinsatz planen kann.
Wenn ein Mitglied zum gemeldeten Arbeitseinsatz durch Krankheit, Urlaub oder sonstigen privaten Gründen verhindert ist, kann:
Durch schriftlichen Antrag bei der Spartenleitung der Arbeitseinsatz verschoben, im Ausnahmefall (z. B. Krankheit) auch erlassen werden
Eine Ersatzkraft gestellt werden, die jedoch vor Arbeitsbeginn genannt werden muss.
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind von jedem aktiven männlichen volljährigen Spartenmitglied 10,- € zu zahlen.
Der sich ergebende Betrag wird umgehend nach Ablauf eines Kalenderjahres durch Abbuchung vom Konto des Mitgliedes eingezogen.
Bei jedem Arbeitseinsatz wird von der Spartenleitung ein "Vorarbeiter“ ernannt. Dieser ist verpflichtet:
Die Namen der Arbeitenden zu notieren, die geleisteten Stunden zu notieren.
Diese Angaben sind verbindlich für die Anrechnung der Stunden bzw. für die Abbuchung der nichtgeleisteten Arbeitsstunden.
Wenn von der Tennissparte weniger als fünf Stunden pro Mitglied benötigt werden, so werden nur die tatsächlich angefallenen Stunden den Mitgliedern in Rechnung gestellt, die an den Arbeiten nicht teilgenommen haben.
Mitglieder, die in der Tennis-Spartenleitung ehrenamtlich arbeiten, sind vom Arbeitseinsatz grundsätzlich befreit.
Inkrafttreten:
Diese Arbeitsordnung tritt nach Beschlussfassung durch die Spartenversammlung vom 22.4.1982 rückwirkend ab 1. Januar 1982 in Kraft.
Rühen, 22. April 1982
Die Spartenleitung
Unsere Termine 2025
15.03. Sa. 09.00 Uhr
1.Arbeitseinsatz Männer
22.03. Sa. 16.00 Uhr
Jahreshauptversammlung
Restaurant "Grand" im Sportheim
28.03. Fr. 19.00 Uhr
"Tennisnacht für Alle"
Halle TV-Jahn
05.04. Sa. 09.00 Uhr
2. Arbeitseinsatz Männer
22.4.-25.4. ?
Eröffnung der Freiplätze
26.4. ab 11.00 Uhr
Saisoneröffnung
ab 15.00 Kuchenbuffet
27.4. So. 11-15 Uhr
Saisoneröffnung Kinder und Jugend
4.5.-14.9.
Punktspielsaison
5.7. Sa. 14.00 Uhr
-SOMMERFEST-
23.8. Sa. 11.00 Uhr
Doppel-Mix-Turnier
28.9. Sa. 10.00 Uhr
Saisonabschlussfeier
25.10. Sa. 9.00 Uhr
Arbeitseinsatz
Anlage Winterfest machen
29.11. Sa. 10.00 Uhr
Laubevent
6.12. Sa. 18.30 Uhr
Weihnachtsfeier
Die Termine sind unverbindlich. Änderungen werden zeitnah bekanntgegeben.
Regeltermine
Montags ab 16.30 Uhr
Doppel-Tennis für Jedermann
Freitags ab 18.00 Uhr
Herren-Stammtisch im Tennisheim
Seit 1. September 2023 setzt sich die neue Leitung wie folgt zusammen:
Spartenleiter: Steffen Schmidt
Tel.: 0176/41357089
Email: steffen1.schmidt@igmetall.de
Stv. Spartenleiterin: Ute Klingemann
Tel.: 05367/797
Sportwart: Hartmut Lüpke
Tel.: 05363/1370
Email: hartmut.luepke@wobline.de
Kassenwartin: Alla Regelmann
Tel.: 05361/6093660
Breitensportwartin: Antonia Wöhler
Tel.: 0160/8047430
Email: antonia.woehler@t-online.de
Breiten-Sportwart: Lars Greve
Tel.: 05367/982686
Email: larsgreve@gmx.de
Jugendwartin: Natalie Herrmann
Tel.: 0171 5354663
Email: natalie.hrmn11@gmail.com
2. Jugendwartin: Lisa Schaffert
Tel: 0172 2071823
Email: lisa_schaffert@web.de
Schriftführer: Waldemar Lang
Falls ihr Anregungen, Wünsche oder Beschwerden haben solltet, wendet Euch bitte an die oben genannten Personen.
Die Spartenleitung
Zur Website: https://www.autohaus-wolfsburg.de/
Zur Website: https://www.krauel-ruehen.de/index.php
Mixed-Doppel-Turnier am 09.09.2023
LAUBEVENT 2022
Nicht alles dreht sich um Tennis, aber vieles um die Gemeinschaft. Die Mitglieder solle sich wohlfühlen, wenn sie auf unsere Anlage kommen. Ein schönes Ambiente, optimale sanitäre Einrichtungen und eine gemütlich Tennishütte sind dabei selbstverständlich. Regelmäßige Veranstaltungen, wie z.B. das Jedermanntennis am Montagabend, Schleifchenturniere sowie Nachttennis ermöglichen auch Neueinsteigern eine schnelle Kontaktaufnahme. Außerhalb der Anlage und abseits vom Tennis gibt es darüber hinaus Aktivitäten, die das Zusammenwachsen fördern sollen. Beispiele sind Fahrradtouren, Spargelessen, Oktoberfest und Kloster Andechs, Adventswandern, Weihnachtsfeiern und erstmals in 2019 eine Grünkohlwanderung. Nachfolgende Fotos geben einen Eindruck der Veransatltungen der letzten Jahre.
30 Jahr Feier
Sportabzeichen 2012
Kindergarten u. Grundschule 2010
Radtouren